Umlagerungs- und Pflegehilfe
für Betten und Liegen

deutsch englisch

Die schonwiege soll schwerstpflegebedürftigen Menschen ein Stück Selbstständigkeit zurückgegeben und den sie Pflegenden die Arbeit maßgeblich erleichtern.

Die schonwiege ist:
 
•  ein "aktives" (durch Motoren angetriebenes) Medizinprodukt gemäß § 3 Medizinproduktegesetz
 
•  durch Patente in 7 Ländern Europas geschützt
  •  ein individuelles Pflegehilfsmittel gemäß § 40 SGB XI
  •  ohne langwierige und teure klinische Studie zuzulassen (Norm DIN EN 12182: Technische Hilfen für behinderte Menschen)
  •  nach Eintrag in das Pflegehilfsmittelverzeichnis verordnungsfähig

Zitat: Pflegehilfsmittel und technische Hilfen werden von der Pflegeversicherung übernommen, soweit sie nicht von der Krankenversicherung oder von einem anderen Leistungsträger gewährt werden, wenn sie die Pflege erleichtern oder zur Linderung der

        Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen (z. B. Pflegebett, Hausnotruf, Lagerungsrollen).



Anwendungsorte:

   Altenpflegeheim (stationäre Pflege durch Pflegepersonal)
    Privathaushalt (häusliche Pflege durch Angehörige und ambulante Pflegedienste)    
 
Zusätzlich kann Lizenz an den selben Patenten für eine "klinische Version" der
schonwiege zum Einsatz in Kliniken und Reha-Zentren vergeben werden (motorisch größenverstellbar für häufig wechselnde Nutzer).
Hierbei handelt es sich nicht um ein individuelles, verordnungsfähiges Pflegehilfsmittel, sondern um ein "Investitionsgut" im  Eigentum der Klinik. Die Medizinproduktebetreiberverordnung ist hier zu berücksichtigen.
In Kliniken sind die Funktionen der schonwiege wichtig z.B. nach Rippenbrüchen, Beinbrüchen, oder großen Eingriffen im Bauchraum, immer dann, wenn man bisher nur in Rückenlage liegen und noch nicht aufstehen kann. 

Aussehen:
Rückenliege als Umlagerungs- und Pflegehilfe 

 
Verwendung auf der Matratze vorhandener Betten (insbesondere Pflegebetten)
 
Befestigung der Basisfläche am Oberkörperteil des Bettes
 
entweder mit separaten, konkaven (um den Körper des Liegenden ausgerichteten) Stützflächen für:
 
    -  Kopf
     -  Nacken
     -  Schulter
und Arme mit zwei ausfahrbaren Unterachselstützen
     -  Lordose
     -  Becken

alternativ mit Vakuumkissen als Körperauflage und separater Kopfstütze mit Drucksensoren


Diese Stützflächen sind:
  
in verschiedenen Größen vorgesehen
 
einzeln federnd gelagert
 
als Kopf- und Schulterstütze mit je zwei Drucksensoren ausgestattet
 
mit "Memoryschaumstoff" gepolstert
 


bei Verwendung eines Vakuumkissens als Körperauflage ist die unaufwändige und schnelle Größenanpassung gewährleistet,
dann ist nur die Kopfstütze mit den Drucksensoren separat
die "klinische Version" (Investitionsgut) ist dann baugleich

 
mit abnehmbarem Bezug ausgestattet, dieser ist:
-  atmungsaktiv
-  wärmeregulierend
-  feuchtigkeitsausgleichend
-  allergikergeeignet
-  kochfest bis 95 °
-  trocknergeeignet


Funktionen:
(siehe unten: Film eines Funktionsmodells)

A) Umlagern: motorisches, seitliches Wiegen (30 °) 
Diese schonende Bewegung erfolgt langsam (8 sec von einer Seite zur anderen) und ist in jeder Stellung dazwischen anzuhalten, wobei der Liegende durch die konkave Form der Stützflächen abgestützt ist. Das Gesäß des Liegenden befindet sich dabei auf der Bettmatratze und wird "mitgerollt".
Per Fernbedienung kann der "wache" Liegende sich jetzt auch selber umlagern.  Wenn eine Pflegekraft den Schalter betätigt, ist dies für sie in aufrechter Haltung in wenigen Sekunden ohne jede Anstrengung möglich. 
Wenn
"im Schlaf" der Impuls erfolgt, sich zu drehen, wird das Antriebssystem durch die Drucksensoren in die jeweilige Richtung (der Kopf- und Schulterbewegung) aktiviert. Dies bedeutet für Rollstuhlfahrer, dass sie nicht mehr aufwachen, weil der gelähmte Körper diesen Impuls ja nicht beantworten kann.  Auch Bettlägerige, bei denen eine "Verdrehung" des Rumpfes Schmerzen verursacht, wachen somit nachts nicht mehr auf.
Umlagern

Bisher:
Pflegebedürftige der Pflegestufe III müssen laut Pflegeplan zumindest alle zwei Stunden umgelagert werden, bei Gefahr von Dekubitus (Wundliegen) sogar stündlich. Dies erfordert je zwei Pflegekräfte und entsprechende Stützkissen oder -keile, weil die Lagerung nicht in der sogenannten stabilen Seitlage erfolgen soll. Für die Pflegekräfte ist dies zeit- und kraftaufwändig und, wegen der dabei einzunehmenden Körperhaltungen, auch rückenschädigend.


 

B) Intimpflege: motorisches Kippen (70 mm)  Anheben des Gesäßes vom Bett
Diese schonende Bewegung erfolgt langsam, wobei das Gesäß in der von der Matratze angehobenen Stellung  verbleibt (für den Liegenden ohne jede Beugung des Oberkörpers).
Per Fernbedienung kann der Liegende diese Funktion selber  betätigen und sich so z.B. eine Bettpfanne unterschieben und wieder entfernen. Wenn eine Pflegekraft den Schalter betätigt, hat sie Zeit und Platz zum Reinigen, Trocknen und Cremen des Imtimbereiches, zum Anlegen und Entfernen von Inkontinenzartikeln oder Kathedern, oder zum Wechseln von Kleidungsstücken, ohne zu jeder dieser Verrichtungen das Becken erneut anheben und in dieser Position halten zu müssen.
Zudem kann der Pflegebedürftige durchaus eine gewisse Zeit in dieser Stellung verweilen, da gerade der Bereich des Gesäßes und Beckens anfällig in Bezug auf Wundliegen ist. Ganz besonders wichtig ist diese Funktion, wenn dem Liegenden zur Verbringung in einen Rollstuhl "Sitzteile" von Liftern faltenfrei unter dem Gesäß positioniert (oder wieder entfernt) werden sollen. Nach  Unterschieben eines gepolsterten Drehtellers und nach Aufrichten durch den Oberkörperteil des Pflegebettes kann ein weniger bewegungseingeschränkter Mensch auch allein aufstehen.   
Becken anheben 70 mm

Bisher:
Je weicher eine Bettmatratze, desto schwieriger ist es selbst für geübte, noch nicht rückengeschädigte Pflegende, das Becken eines Liegenden anzuheben, ein pflegender Angehöriger wird diese Griffe nicht leicht erlernen. Zum  gründlichen Reinigen, Trocknen und Eincremen der empfindlichen Haut um den Intimbereich oder zum Ankleiden ist bei gleichzeitigem Hochhalten des Beckens kaum genügend Zeit und Kraft vorhanden.





Wichtige Anmerkungen:
In Deutschland sind von den (bereits im Jahr 2005) insgesamt 2,13 Millionen Pflegebedürftigen ungefähr 300.000 Menschen schwerstpflegebedürftig mit Pflegestufe III. Hochgerechnet auf die zusätzlichen 6 Länder, in denen die schonwiege patentiert ist, ergibt sich eine Gesamtzahl von mehr als 1 Million schwerstpflegebedürftigen, potentiellen Nutzern in diesen patentgeschützten Märkten.  
Professionelle Pflegeeinrichtungen und -dienste werden (demnächst jährlich) durch den Medizinischen Dienst (MDS) in Bezug auf die Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit der Ausführung obiger beider Tätigkeiten geprüft, die beide in direktem Zusammenhang mit der Dekubitusprophylaxe und -therapie stehen. Die Prüfungsergebnisse des MDS ergaben im Jahr 2006, dass die diesbezüglichen Versorgungsqualität  in Pflegeheimen nur zu 64,5 %, bei ambulanten Pflegediensten nur zu 51,9 %  gewährleistet war. (http://www.mds-ev.org/media/pdf/2._Bericht_des_MDS.pdf)
Diese Tätigkeiten können durch den Einsatz der schonwiege zu nahezu 100 % zuverlässig durchgeführt werden, was volkswirtschaftlich und gesundheitspolitisch wichtiger ist, als eine (rein theoretische) Kosteneinsparung für die Pflegeeinrichtungen (pro Pflegebedürftigem von bis zu 60 Euro/Tag) durch die Zeitersparnis beim Personal in Ansatz zu bringen. Eine echte, nachprüfbare Kostenersparnis ergibt sich für die Betreiber von Pflegeheimen, Kliniken, ambulanten Diensten und die Kostenträger allein durch die Verhinderung von Rückenschäden ihres Personals und durch die Verhinderung von zu therapierenden Folgeschäden bei den Pflegebedürftigen.   



Medizinischer „Stand der Technik“:
Pflegebetten mit Matratzen für Dekubitus-Prophylaxe arbeiten mit dem wechselnden Druck diverser Luftkissen auf die Körperstellen eines in Rückenlage befindlichen Patienten, es erfolgt keine echte, oder sogar kontinuierliche Umlagerung. Die Möglichkeit zum Unterschieben von Bettpfannen wird bei einem anderen Pflegebett durch Absenken des Bettmittelteiles erreicht, das bedeutet jedoch, dass eine dreigeteilte Matratze separat überzogen werden muss und keine Antidekubitusmatratze ist. Beide Funktionen in einem Gerät, das zudem auf allen vorhandenen Betten einsetzbar ist, bietet nur die patentierte schonwiege.

 
Patentrechtlicher „Stand der Technik“:
Aus dem Grundsatzpatent SITZ (Stühle mit einer im menschlichen Gangbild bewegten Sitzfläche), das als Patentfamilie 2004 in 16 Ländern der EU plus 2006 in den USA erteilt wurde, ist in dessen europäischer Phase eine „Teilungsanmeldung“ (der dort schon beschriebenen innovativen Oberkörperstütze) als Umlagerungs- und Pflegehilfe erfolgt. Dieses Patent wurde im Oktober 2008 erteilt (EP 1457141B1), europäisch erfolgt jedoch eine Neuveröffentlichung als B9-Schrift. Durch Einreichung der Übersetzungen ist es in den sieben größten Ländern Europas validiert. Durch den Patenschutz (als Alleinstellungsmerkmal) sind keine Konkurrenzprodukte zu erwarten.

Film Funktionsmodell der Schonwiege Film A
Umlagern: motorisches, seitliches Wiegen (30 °) 
 Film Funktionsmodell der Schonwiege  Film B
Intimpflege: motorisches Kippen (70 mm)  Anheben des Gesäßes vom Bett

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Der Businessplan schonwiege wurde als Top 10 Innovation zertifiziert.
Teilnahme am Businessplan- Wettbewerb Startbahn-Ruhr "Medizinwirtschaft"

Urkunde zum SIGNAL IDUNA - Umwelt- und Gesundheitspreis der Handwerkskammer Hamburg 2010

Reinhold Schulte, Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA Gruppe  (links) und Josef Katzer, Präsident der Handwerkskammer Hamburg, gratulieren Gisela Schon zum Sonderpreis für ihre Schonwiege beim 14. SIGNAL IDUNA-Umwelt- und Gesundheitspreis














Auszeichnung der SIGNO-Initiative zur Präsentation auf der Hannovermesse 2009


Beitrag schonwiege in
VDI-Kongress-Berichte 2067
zur AUTOMATION 2009

Messestand auf der
Altenpflege + ProPflegemesse
Nürnberg

Viele Besucher testeten die Schonwiege
und gaben ein schriftliches Feedback


                              


Besuchen Sie auch die Internetseite schonstuhl.com über
einen dreidimensional bewegten Sitz (auch für gehbehinderte oder gehunfähige Menschen) und die zugehörige Projektseite des Spinemover, ein vom BMBF gefördertes Projekt zum schonstuhl.


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Gisela Schon
Mittelstrasse 51
D-52379 Langerwehe
Tel.:        +49 (0)2423 / 2667
Mobil:     +49 0173 / 8513619
Mail to:   schon.gisela(at)schonwiege.com

Zuletzt aktualisiert am 26.08.2008; (WS/GS)